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Freitag, 25. Januar 2019

Venezuela - Was Trump darf und nicht darf

Trump darf sich für die Anerkennung von Guaidó aussprechen, ABER ob eine Regierung völkerrechtlich anzuerkennen ist, steht einem Trump nicht zu, wenngleich es übler Gewohnheit entspricht.

Die völkerrechtliche Anerkennung von Staaten und Regierungen hat den Vereinten Nationen vorbehalten zu sein.

Also müssten sich die Veto-Mächte einigen. - Vermögen sie das nicht, kommen die Veto-Mächte ihren Pflichten aus ihren Privilegien im Weltsicherheitsrat nicht nach - und die Welt hätte darauf zu drängen, dass es dann durch den IGH oder die VN-Vollversammlung entschieden wird.

Es ist völkerrechtswidrig, wenn die Veto-Mächte um Venezuela rivalisieren, wie sie es in Syrien und anderen Konflikten tun.
Der Weltsicherheitsrat hat eine Politik zu machen, die einen Bürgerkrieg in Venezuela verhindert - oder sich rauszuhalten.

Donnerstag, 17. August 2017

Trump & "Deal" war immer nur Mist

Man muss nicht unbedingt im selben Fach wie Trump unterwegs sein, um ihm Gukaufmännisches zu bestreiten, denn seine Deals waren Mix aus Größenwahn, Dilettantismus und Erpressung, wie es allerdings verantwortungsloses Bankenwesen zur Voraussetzung hat.
Wiederholt stellte er Insolvenzanträge und prellte Banken um Milliarden, getreu dem Motto "too big to fail", ohne es zu ändern.
Solche "Deals" auf die Politik zu übertragen, ist schlichtweg Irrsinn, aber es ist ihm daraus kein Vorwurf zu machen, denn dass überhaupt einzelne Menschen über solche Machtmittel verfügen, ist ein intellektuelles Armutszeugnis für die Menschheit als Ganzes - und für die "Eliten" im Besonderen. Nun haben wir alle sein Pokern und Scheitern zu fürchten, denn nicht jeder Scheiternde begnügt sich mit dem Büßerhemd.

Dienstag, 8. August 2017

Zum Gedenken an Hiroshima und Nagasaki (2017)

Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zählen zu den schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nichts daran gehört beschönigt, "der Krieg hätte ohne die Bombe mehr Menschenleben gefordert".
Zu vieles spricht dafür, dass man die politisch letzte Chance zum demonstrativen Einsatz dieser Superwaffe nutzte.

ABER das Hauptargument lautet, dass damals wie heute die Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung völkerrechtswidrig war.
So weit sich in der Menschheitsgeschichte rückblicken lässt, galt massenhaftes Abschlachten wehrloser Frauen, Kinder und Greise schon immer als schlimmstes Kriegsverbrechen.
So oft es passierte, es war trotzdem nie "Kriegsgewohnheitsrecht".

Daran zu rütteln, wie sich unsere offizielle Geschichtsschreibung seit August 1945 befleißigt, ist eine der krudesten politischen und intellektuellen Entgleisungen überhaupt. Obgleich wir uns für "aufgeklärter" halten.

Und heute? Nicht weniger verwerflich ist es, dass wenn sich welche bekriegen (anstatt den Streit von der UNO entscheiden zu lassen), sich dann atomar auf dem Rücken der gesamten Menschheit austoben. "Sie drohen doch nur und wollen es nicht!" ??? Darauf verlassen sich viele Millionen, aber ich würde für solche Trumps, Putins, KimBumms usw. meine Hand nicht ins Feuer legen.
Ohnehin kann niemand die Versehentlichkeit eines Atomkriegs ausschließen.

Auch darum ist der Atomwaffenverbotsvertrag der 122 Staaten vom 7.7.2017 ein Meilenstein gegen die moralische Konterrevolution der Atomwaffenmächte und deren Trittbrettfahrer.

Markus S. Rabanus
Friedensforschung.de , Berlin 2017-08-07

Donnerstag, 16. Februar 2012

US-Regierung erwägt Reduzierung des Atomwaffenarsenals

In den USA kündigt sich neuer Streit zwischen Republikanern und Demokraten an, denn Obama prüfe, die Anzahl der Atomsprengköpfe um bis 80 Prozent auf 300 zu reduzieren. Für solche Reduzierung stehen nicht nur friedenspolitische Argumente, sondern auch fiskalische Erfordernisse, denn die "Einsatzbereitschaft" von Atomwaffen kostet den hochverschuldeten Staat enormes Geld.